Wer als Angestellter über eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Entgeltumwandlung verfügt, hat ab dem diesem Jahr ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss von mind. 15 Prozent vom Arbeitgeber, unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
Bislang galt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nur für Neuverträge die nach dem 31.12.2018 abgeschlossen wurden sind. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses besteht für folgende Altersvorsorgeverträge, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden:

-Pensionsfond
-Pensionskasse
-Direktversicherung

Haben Mitarbeiter entsprechende Verträge, besteht somit der Rechtsanspruch auf einen Beitragszuschuss. Neben diesem Zuschuss gibt es eine Vielzahl von weiteren Gestaltungsmöglichkeiten. Gern beraten wir Sie hierzu gerne.

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