Spenden sind Ausgaben, die freiwillig an eine steuerbegünstigte
Organisation für gemeinnützige, mildtätige, wissenschaftliche, kirchliche
oder religiöse Zwecke oder an politische Parteien und Wählervereinigungen
gezahlt werden.

Der Spender darf keine Gegenleistung erhalten. Als Spenden kommen
sowohl Geld- , Sach- als auch Aufwandsspenden infrage.

Zur Vereinfachung genügt in bestimmten Fällen als Nachweis auch der
Bareinzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder der von der Bank
abgestempelte Überweisungsbeleg.
Dies gilt insbesondere bei Überweisungen auf
Sonderkonten in Katastrophenfällen und bei Spenden bis 300 Euro an
politische Parteien oder staatliche Behörden.

Bei einer Spende bis 300 Euro an eine gemeinnützige Körperschaft
oder politische Partei ist zusätzlich noch ein vom Zahlungsempfänger
erstellter Beleg erforderlich mit den Angaben über die Freistellung des
Empfängers von der Körperschaftsteuer, über die Spende und den
steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird.

Diese zusätzliche Bescheinigung ist nicht erforderlich bei Spenden zur
Linderung der Not in Katastrophenfällen.

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