Dienstwagen-Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb: Fiskus erlauft Wechsel der Bewertungsmethode

Dürfen Sie einen Dienstwagen auch privat nutzen, sollten Sie prüfen, ob Sie den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb statt nach der 0,03 Prozent-Regelung nicht besser mit der 0,002-Prozent-Regelung versteuern müssen. Diese Option ist gerade in der aktuellen Situation (Home-Office, Kurzarbeit etc) besonders attraktiv. Die Finanzverwaltung hat bestätigt, dass es auch während des Jahres möglich ist, bei der Lohnbesteuerung von der 0,03-Prozent zur 0,002-Prozent-Regelung zu switschen (FM Schleswig-Holstein, Kurzinformation vom 21.05.2021, Az VI 302 – S 2334-372).

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