Jetzt Kassen melden – die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme tritt in Kraft.
Endspurt – bis zum 31. Juli 2025 müssen bestehende Kassensysteme gemeldet sein. Wenn Sie ein elektronisches Kassensystem nutzen, ist jetzt Handlungsbedarf, denn die Frist zur Meldung bestehender Systeme endet in wenigen Wochen. Wer die Vorgabe ignoriert, riskiert Bußgelder und unangenehme Folgen bei der nächsten Betriebsprüfung. Also, jetzt Kassen melden!
Wen betrifft die Meldepflicht?
Die Pflicht gilt für alle Unternehmer, die elektronische Aufzeichnungssysteme mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden.
Meldepflichtig sind u. a.
- Registrierkassen
- PC-Kassensysteme
- Mobile Kassensysteme mit TSE
Nicht betroffen sind
- Systeme laut Negativkatalog (§ 1 Satz 2 KassenSichV)
- Test- oder Demo-Systeme
- Geräte ohne steuerlich relevante Daten
Wichtige Fristen (Stand Ende Mai 2025)
- Systeme, angeschafft vor dem 01.07.2025: Meldung bis spätestens 31. Juli 2025
- Systeme, angeschafft ab dem 01.07.2025: Meldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung
- Außerbetriebnahme ab 01.07.2025: Meldung innerhalb eines Monats
So läuft die Meldung ab
Die Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch über:
- das Online-Portal „Mein ELSTER“
- oder eine kompatible Softwarelösung über die ERiC-Schnittstelle
Achtung: Formlose Mitteilungen per E-Mail sowie Brief sind nicht gültig.
Diese Informationen werden benötigt
- Standort der Betriebsstätte
- Gerätetyp und Seriennummer des Kassensystems
- Angaben zur verwendeten TSE
Tipp: Lassen Sie sich diese Daten frühzeitig vom ihrem Kassenanbieter bzw. -aufsteller bereitstellen – oftmals finden Sie diese Angaben auch auf Ihrer Rechnung.
Worauf sollten Sie besonders achten?
- Alle Systeme einer Betriebsstätte werden in einer Sammelmeldung zusammengefasst.
- Auch Änderungen (z. B. Systemwechsel) müssen vollständig gemeldet werden.
- Das Übertragungsprotokoll der ELSTER-Meldung gilt als Nachweis und gehört zudem in Ihre Verfahrensdokumentation.
Sie haben noch keine Verfahrensdokumentation oder eine veraltete Version?
Dann ist jetzt der richtige Moment für diesen Schritt. Wir unterstützen Sie gerne bei der fristgerechten Kassensystemmeldung und erstellen eine prüfungsfeste Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen – GoBD-konform, praxistauglich und revisionssicher.
✅ Systemprüfung und Datenabgleich
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✅ Erstellung und Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation
Weitere Informationen zum „Kassengesetz“ sowie zur Ausgabepflicht von Belegen erhalten Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html
Sie haben noch Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an oder vereinbaren einen Termin.
Kontaktieren Sie uns, denn mit unserer Unterstützung können Sie unnötigen Stress bei der Betriebsprüfung vermeiden.