Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie ab 2026
Ab dem 01.01.2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Damit wird die während der Corona-Pandemie zeitweise eingeführte Steuererleichterung nun fest im Gesetz verankert.
Mit der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie ergibt sich für gastronomische Betriebe Handlungsbedarf:
Zum Jahreswechsel müssen Kassensysteme rechtzeitig angepasst werden, damit die Umsätze korrekt mit dem neuen Steuersatz erfasst werden. Auch bei der Einlösung von Gutscheinen, die vor dem Jahreswechsel ausgegeben wurden, ist sorgfältig zu prüfen, welche umsatzsteuerliche Behandlung zutreffend ist. Zudem sind Besonderheiten bei Umsätzen rund um Silvester zu beachten, da hier der Leistungszeitpunkt entscheidend ist.
Bitte stimmen Sie die notwendigen Schritte mit Ihrem steuerlichen Berater ab, um Fehler und Nachzahlungen zu vermeiden.
Wichtig:
Bei der Umstellung der Kassensysteme sollte das Programmierprotokoll unbedingt aufbewahrt werden, da dieses Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensdokumentation ist.