Wussten Sie, dass Sie durch die Vorauszahlung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge bares Geld sparen können?

Seit 2020 bietet das Gesetz Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für bis zu drei Jahre im Voraus zu bezahlen. Dies kann sich für Sie lohnen, da Sie die Beiträge in voller Höhe als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung absetzen können.

 

Was bedeutet das genau?

Nehmen wir an, Sie zahlen im Jahr 2024 insgesamt 12.000 € Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Wenn Sie nun diese Beiträge im Voraus auch schon für die nächsten zwei Jahre bezahlen, können Sie die gesamten 36.000 € in Ihrer Steuererklärung für 2024 geltend machen.

So profitieren Sie davon:

  • Sie senken Ihre Steuerlast für das Jahr 2024.
  • Sie erhalten vom Finanzamt eine Steuererstattung, wenn Sie zu viel Steuern gezahlt haben.
  • Sie haben in den Folgejahren (2025 und 2026) keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr zu zahlen.

 

Welche Vorteile bietet die Vorauszahlung der Krankenversicherungsbeiträge?

  • Höhere Steuervorteile: Durch die Vorauszahlung können Sie in einem Jahr deutlich mehr Steuern sparen als durch die laufende Zahlung der Beiträge.
  • Verbesserte Liquidität: Sie haben in den Folgejahren mehr Geld zur Verfügung, da Sie keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr zahlen müssen.
  • Planungssicherheit: Sie haben Gewissheit über Ihre Kranken- und Pflegeversicherungskosten in den nächsten Jahren.

 

Für wen lohnt sich die Vorauszahlung?

Die Vorauszahlung der Krankenversicherungsbeiträge lohnt sich insbesondere für:

  • Hohe Einkommen: Je höher Ihr Einkommen ist, desto höher ist auch Ihre Steuerersparnis durch die Vorauszahlung.
  • Familien: Familien mit Kindern können durch die Vorauszahlung ebenfalls von hohen Steuerersparnissen profitieren.

 

Was ist bei der Vorauszahlung zu beachten?

  • Nicht alle Krankenkassen erlauben die Vorauszahlung: Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob sie die Vorauszahlung Ihrer Beiträge zulässt. Unsere Erfahrung zeigt, dass auch die gesetzlichen Krankenkassen bei Vorliegen einer freiwilligen Versicherung Vorauszahlungen akzeptieren.
  • Frist beachten: Die Vorauszahlung muss in der Regel bis zum 30. November des laufenden Jahres erfolgen.
  • Nachweis der Zahlung: Sie müssen dem Finanzamt die Zahlung der Beiträge nachweisen können. Heben Sie daher Ihre Zahlungsbelege gut auf.

 

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann vereinbaren Sie doch direkt einen Termin – wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung.

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