Muss ich dem Finanzamt meine Mietverträge zeigen?
Und was ist mit Datenschutz?

 

Das Finanzamt hat grundsätzlich das Recht, Unterlagen wie Mietverträge anzufordern, um Steuersachen zu prüfen (§ 92 AO). Vermieter sind sogar verpflichtet, diese auf Verlangen vorzulegen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 AO). – Sie müssen also dem Finanzamt die Mietverträge zeigen. 

 

Aber was ist mit dem Datenschutz (DSGVO)? Die DSGVO schützt persönliche Daten. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Verarbeitung der Daten nötig ist, um einer gesetzlichen Pflicht nachzukommen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO).

Der Bundesfinanzhof (BFH) musste sich genau damit beschäftigen: Dürfen Finanzämter Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen einsehen, um Mieteinnahmen zu checken?

Das Finanzgericht Nürnberg meinte ja, die Vorlage ist Pflicht (Urteil v. 1.2.2023, 3 K 596/22). Eine Vermieterin klagte dagegen beim BFH.

 


Der BFH gab dem Finanzamt Recht (Urteil vom 13.8.2024, IX R 6/23).

Die Begründung:

  • Das Gesetz (§ 97 Abs. 1 Satz 1 AO) erlaubt es dem Finanzamt, solche Unterlagen anzufordern. Das ist ein Verwaltungsakt und liegt im Ermessen des Amtes.
  • Die Anforderung von Mietverträgen zur Steuerkontrolle ist laut BFH in Ordnung.
  • Es war kein Fehler des Finanzamts, die Verträge anzufordern, weil das der sicherste Weg ist, die Steuersituation zu klären. Das Amt muss nicht erst die Mieter fragen.
  • Auch wenn Mieterdaten offengelegt werden, ist das nicht illegal. Die Vermieterin durfte die Daten ihrer Mieter weitergeben, auch ohne deren extra Erlaubnis.
  • Das Finanzamt darf die Daten aus den Mietverträgen nutzen, weil es eine Aufgabe im öffentlichen Interesse erfüllt (§ 29b AO).

 

Kurz gesagt: Ja, das Finanzamt darf Mietverträge anfordern, um Steuern zu prüfen. Das ist in den meisten Fällen rechtens und verstößt nicht gegen die DSGVO, da es zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht dient.

 

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